Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird - für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen, es sei denn, daß abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne daß dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande. Eigenschaften sind nur zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren die Erfüllung des Vertrages nicht, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie für den Fall von Änderungen und Verbesserungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion.
3. Lieferfristen sind, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, unverbindlich. Teilieferungen sind zulässig. Bei Eintritt von unvorhergesehenen, außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegenden Lieferungshindernissen ( wie z. B. Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, mangelnde Selbstbelieferung von den Lieferanten, Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten etc., gleichgültig ob diese bei uns oder unseren Vor- oder Zulieferanten eintreten) verlängert sich nach unserer Wahl der Liefertermin angemessen um die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, oder wir sind berechtigt, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern nicht die Leistung endgültig unmöglich ist. Insbesondere für den Fall endgültiger Unmöglichkeit oder von Unvermögen aus obigen Gründen werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und bei Überschreitung des festgelegten Kreditlimits sind wir zur weiteren Lieferung aus etwaigen laufenden Verträgen nicht verpflichtet. Im Fall einer von uns zu vertretenden Nichteinhaltung eines Liefertermins oder Unmöglichkeit der Leistung steht dem Käufer im Fall des Verzuges, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche wie Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und des Frachtführers bleibt uns vorbehalten. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab unserem Lager zzgl. bzw. inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie schließen eine handelsübliche und für den normalen Versand geeignete Verpackung ein. Eine Versicherung gegen Transportschäden und Transport verluste durch uns erfolgt nur bei fracht- und rollgeldfreier Lieferung. Hierbei hat der Käufer die Bedingungen des Versicherers zu beachten.
5. Der Rechnungsbetrag ist - sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden - spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Die Hereinnahme von Schecks und Wechseln erfolgt in jedem Falle nur erfüllungshalber. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Ein Skontoabzug ist bei der Zahlung durch Wechsel ausgeschlossen. Zahlungen an unsere Mitarbeiter sind nur dann wirksam, wenn diese eine Vollmacht zur Entgegennahme nachgewiesen haben. Zahlungsverzug tritt bei der Fälligkeit der Forderung ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachnung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu entrichten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten oder haben sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtert, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig. Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Er kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, welche wir anerkannt haben oder welche rechtkräftig festgestellt sind. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzuhalten.
6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung des Käufers mit uns unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist der Käufer verpflichtet, die Ware auf unser erstes Anfordern an uns herauszugeben. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die uns gehörende Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern, wenn der Gegenstand von seinem Abnehmer nicht sofort bezahlt wird. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten gegen seine Abnehmer im voraus an uns ab. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware oder der uns abgetretenen Forderungen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unsere Rechte zu ergreifen. Wir verpflichten uns, Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7. Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muß sich in einem einwandfreien Zustand befinden und uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10 % für die Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sollte die Ware nicht mehr original verpackt oder nicht mehr in unserem laufenden Lieferprogramm sein oder beschädigt sein, so haben wir das Recht, zusätzliche weitere Abzüge von den Gutschriften vorzunehmen.
8. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, wegen fehlerhaften Materials oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich in der Weise, daß wir nach unserer Wahl den fehlerhaften Gegenstand ausbessern oder neu liefern. Reparaturen, die innerhalb der Gewährleistungszeit ausgeführt werden, führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungszeit. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach erfolglos versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn sie der Käufer, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, nicht innerhalb einer Woche nach Übergabe festgestellt und unverzüglich schriftlich geltend gemacht hat oder wenn etwaige Schäden auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind. Zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion bleiben ausdrücklich vorbehalten. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich innerhalb der 6monatigen Gewährleistungsfrist geltend zu machen. Vor der Gewährleistung ist uns Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Bei von uns wodurch auch immer zu vertretenden Rücknahmen tragen wir die Transportkosten und das Transportrisiko nur dann, wenn der Käufer uns mit der Abholung beauftragt hat und für eine ordnungsgemäße Verladung Sorge trägt. Eine weitergehende Haftung , insbesondere für Schäden, die nicht an den gelieferten Waren entstanden sind, ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Gleichzeitig erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüchen auf uns zu verweisen oder diese an seine Käufer abzutreten.
9. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand, einschließlich der Scheck-und Wechselklage, Pirna vereinbart mit der Maßgabe, daß wir auch berechtigt sind, am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Wir sind berechtigt, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Diese Änderungen werden mit Zugang bei dem Käufer wirksam, es sei denn, dieser widerspricht unverzüglich schriftlich.